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Internet
Portal "Garevac" (I.P.G.) |
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1. Der
Internet Portal Garevac ist ein Verein im Sinne von § 60 des
schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sein Sitz befindet sich in 6430
Schwyz, Posttach 744, und sein Wirkungskreis umfasst die ganze Schweiz. |
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2.
Der Portal pflegt die kroatische Sprache und Kultur, Gemeinschaftsgeist,
Sport, gegenseitige Hilfeleistungen, bittet Informationen
aller Art
3. ...arbeitet mit kulturellen,
künstlerischen, sportlichen, wohltätigen Organisationen in der Schweiz
und in Kroatien zusammen.
4. organisiert in Grenzen seiner Möglichkeiten
Hilfe für in Not geratene Mitglieder, organisiert Informatik Kurse,
PC-Kurse ect, verbreitet Informationen via Internet |
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5.
Der Verein setzt sich aus ordentlichen Einzelmitgliedern sowie Gönnern
und Ehrenmitgliedern zusammen.
6.
Ordentliches Mitglied kann jede Person sein die diese Statuten achtet.
7. Ordentliches Mitglied wird man wenn man die
Beitrittserklärung ausgefüllt und den Mitgliederbeitrag einbezahlt hat.
8. Bei Verletzung der Statuten des Internet
Garevac Portal durch ein ordentliches Mitglied wird dieses Mitglied vom
Vorstand suspendiert. Über den Ausschluss entscheidet der
Hauptausschuss.
9. Gönnermitglieder sind Personen und
Institutionen, die das Portal unterstützen.
10. Ehrenmitglieder können vor allem verdiente
Mitglieder werden sowie auch Nichtmitglieder, und andere angesehene
Persönlichkeiten. |
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RECHTE
UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER |
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11.
Rechte eines Mitgliedes sind:- wählen, gewählt werden und stimmen-
informiert zu werden über die Tätigkeiten des I.P.G
12. Pflichte eines Mitgliedes sind:- im Geist
dieser Statuten zu wirken- den jährlichen Mitgliederbeitrag zu bezahlen
- sich an den Aufgaben des I.P.G. zu beteiligen- bei Adressenwechsel dem
Verwaltungsausschuss die neue Adresse mitzuteilen.
13. Gönner und Ehrenmitglieder unterstützen den
I.P.G im Rahmen ihrer Möglichkeiten. |
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14.
Verwaltungsorgane des Klubs sind: - die Generalversammlung
- der Hauptausschuss
- der Verwaltungsausschuss - der
Aufsichtsausschuss
15. Die Generalversammlung des I.P.G. ist das
höchste Verwaltungsorgan des Klubs. Sie setzt sich aus allen
ordentlichen Mitgliedern zusammen. Sie findet regelmäßig jedes Jahr
statt. Zur Generalversammlung muss jedes ordentliche Mitglied mindestens
zwei Wochen im voraus eingeladen werden. |
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Die
Generalversammlung des I.P.G. |
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-
diskutiert die Berichte der Verwaltungsorgane
- diskutiert und entscheidet darüber, wie der
Zweck des I.P.G. am besten erreicht werden kann
-wählt die neuen Mitglieder des
Verwaltungsausschusses
- wählt den Präsidenten des I.P.G.
- entscheidet über die Höhe der
Mitgliederbeiträge
- revidiert die Statuten des I.P.G.
- ernennt auf Vorschlag des
Verwaltungsausschusses die Ehrenmitglieder |
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Der
Hauptausschuss des I.P.G., |
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17.
der sich aus dem Verwaltungsausschuss, Aufsichtsausschuss und
Ressortführer (Informationen Kultur, Sport, Humanitärtätigkeiten,)
zusammensetzt:
- erstellt den
Tätigeitsplan und koordiniert die Tätigkeiten aller Verwaltungsorgane
des I. P. G.
- befasst sich mit der Vorbereitung und
Einberufung der Generalversammlung. |
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Der
Verwaltungsausschuss, |
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18.
bestehend aus dem Präsidenten, Vizepräsidenten, und dem Kassierer, wird
jährlich gewählt.
- vertritt den Klub in
der Öffentlichkeit
- führt die Beschlüsse der Generalversammlung
aus |
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19.
An der Generalversammlung ist für Änderungen der Statuten eine
Zweidrittelmehrheit notwendig und für alle andere Entscheidungen die
relative Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
20. Sitzungen der Ausschüsse (HA, VA, AA) werden
vom Präsidenten eigeninitiativ oder auf Vorschlag eines
Ausschussmitgliedes einberufen.
21. Für eine gültige Tätigkeit muss
mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder anwesend sein, unter der
Bedingung, dass die übrigen Mitglieder über die Sitzung orientiert
wurden.
22. Entscheide werden mit der Hälfte der
Stimmen aller Ausschussmitglieder gefasst.
23. Falls der Präsident des
Verwaltungsausschusses in der Ausübung seiner Pflichten verhindert ist,
wird er von Vizepräsidenten vertreten.
24. Falls ein Fünftel der ordentlichen
Mitglieder die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung
mit Begründung verlangt, muss der Hauptausschuss die Generalversammlung
innert drei Wochen einberufen. |
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25.
Die finanziellen Mittel des Portals setzen sich aus den
Mitgliederbeiträgen, freiwilligen Zuwendungen, Einnahmen aus
Veranstaltungen, und ähnlichen Tätigkeiten zusammen.
26. Für die Verpflichtungen des Portals haftet
sein Vermögen. Die persönliche Haftung im Namen des Portals ist
ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet jedoch für den Schaden, die durch
eigene Unachtsamkeit oder die Nichteínhaltung von Sicherheitsmaßnahmen
während seiner Tätigkeit für den Portal entstanden sind. |
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27.
Die Auflösung des Portals kann von der Generalversammlung,
durchZweidrittelmehrheit, beschlossen werden. |
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Vlado
Perak, Präsident |
Pero
Domazet, Vizepräsident |
Vrati se
natrag
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